Erste Hilfe rettet Leben!

Es ist sinnvoll einen Kurs zu besuchen und regelmäßig ein Erste Hilfe Training zu besuchen, um fit zu bleiben

Im betrieblichen Rahmen wird dies auch von den Berufsgenossenschaften verlangt und gefördert. Die aktuellen Bedingungen lauten:

  • in Betrieben bis zu 10 Mitarbeiter muss 1 Ersthelfer vorhanden sein

  • bei mehr als 20 Anwesenden in Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen es 5 % der anwesenden Mitarbeiter

  • in sonstigen Betrieben müssen 10 % der Mitarbeiter geschult sein.

Bitte beachten Sie, dass bei den anwesenden Mitarbeitern auch Krankheits-, Urlaubs-, Seminarzeiten etc. berücksichtigen müssen!

Ersthelfer ist, wer einen gültigen Erste Hilfe Kurs nachweisen kann. Grundsätzlich ist der Erste Hilfe Kurs von Seiten der Berufsgenossenschaften auf 2 Jahre begrenzt. Durch die Teilnahme an einem Erste Hilfe Training innerhalb dieser 2 Jahre wird die Gültigkeit um weitere 2 Jahre verlängert.

Die Kurskosten werden durch die Berufsgenossenschaften übernommen. Diese Formalitäten nehmen wir Ihnen ab, so dass Sie sich darum nicht kümmern müssen.

Die Vorschriften und Abrechnungsmöglichkeiten der BG finden Sie hier




Konzept & Design: qpoint - Contentmanagement und Programmierung: BOOS:DV